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News & Events

02/2025 - Zinssatzänderung
Unsere aktuellen Zinssätze, gültig ab dem 05.03.2025, finden Sie hier

01/2025 - DHB Bank App
Die DHB Bank App ist da! Die App ist in den gängigen App Stores verfügbar. Mehr zur DHB Bank App erfahren Sie hier.   

01/2025 - Echtzeitüberweisungen
Die DHB Bank wird zum 09.01.2025 den Empfang von Echtzeitüberweisungen ermöglichen. Ausgehende Echtzeitüberweisungen werden ab Oktober 2025 möglich sein.  

Steuerbescheinigungen 2024
Die Steuerbescheinigungen für das Jahr 2024 wurden erstellt und auf den Versandweg gebracht, sowie Kunden mit DHB Net Banking Zugang online zur Verfügung gestellt. 

12/2024 - Die DHB Bank ist Hauptsponsor der Art Rotterdam
Im Jahr 2025 übernimmt die DHB Bank mit Stolz die Rolle des Hauptsponsors der renommierten Art Rotterdam. Die internationale Kunstmesse, die ganz im Zeichen zeitgenössischer Kunst steht, lädt vom 28. März bis 30. März 2025 in die inspirierende Kulisse vom Ahoy in Rotterdam ein.

12/2023 - Bestandskundenkampagne (beendet)
Zum Jahreswechsel haben wir unseren Bestandskunden in einer zeitlich befristeten Aktion, einen Bonus von 50 Basispunkten auf neu angelegte Gelder angeboten.
Dieses Angebot galt sowohl für unsere klassischen Tagesgeldkonten als auch für unsere online geführten NetSp@r-Konten mit folgenden Konditionen: 

- Aufstockung des Guthabens erforderlich 
- berücksichtigt wurden Einzahlungen im Zeitraum vom 05.12.2023 bis zum 05.01.2024
- der Bonus von 50 Basispunkten galt bis zum 04.06.2024
- eine Begrenzung des Anlagebetrages gab es nicht. Der neu eingezahlte Betrag war weiterhin täglich verfügbar, jedoch wirkten sich Abhebungen auf die Gewährung aus
- Fest- und Kündigungsgelder konnten die Teilnehmer während der Zinsaktion eröffnen. Die Eröffnung dieser Anlagen hatten keinen Einfluss auf den Aktionszins.

Das bestehende Guthaben auf dem Tagesgeld- oder NetSp@r-Konto wurde weiterhin zum aktuellen Zinssatz verzinst.

01/2023 - neue Sparer-Pauschbeträge
Der Bundestag hat neue Pauschbeträge beschlossen. Die Beträge wurden auf 1.000 bzw. 2.000 Euro (gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag) erhöht. Der angepasste Freistellungsauftrag steht Ihnen in unserem Formularcenter zur Verfügung.

Frist für Freistellungsaufträge
Bitte beachten Sie, dass Freistellungsaufträge, die bis zum Ende der 51. Kalenderwoche eingereicht werden, im jeweiligen Kalenderjahr berücksichtigt werden. Bei Aufträgen, die später eingereicht werden, kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.